Naturschutz
Naturschutz nach § 63 BNatSchG
Der Landesverband Rheinland-Pfalz ist eine nach § 63-BNatSchG anerkannte Naturschutzorganisation.
Der Landesverband ist somit gehalten, nach der gesetzlichen Regelung naturschutzfachlich zu Planungen und Verfahren Stellung zu nehmen, die Eingriffe in Natur und Landschaft darstellen.
Die SDW Rheinland-Pfalz besitzt ein landesweites Netz von Gutachtern, die ehrenamtlich tätig sind. Sie bewerten die Eingriffsplanungen in ihrem Kreisgebiet, äußern Bedenken und geben naturschutzfachliche Anregungen.
Die SDW Rheinland-Pfalz ist mit fachkundigen Mitarbeiter in allen Naturschutz-Beiräten der Verwaltungen des Landes vertreten.