Der Wald in Rheinland-Pfalz ist mehr als nur Natur – er ist unsere Heimat. Ob durch den Erhalt Ihres eigenen Waldes oder eine gezielte Zuwendung für unsere Bildungsarbeit: Sichern Sie mit uns das grüne Erbe unserer Region für die Generationen von morgen.
Ihre Vision – Ihre Wahl: Wie Sie den Wald in RLP unterstützen können
Wir wissen, dass die Entscheidung, einen Teil seines Lebenswerks weiterzugeben, ein tief persönlicher Schritt ist. Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) Landesverband RLP bietet Ihnen unterschiedliche Wege, um Ihre Verbundenheit zur Natur nachhaltig zu festigen:
Warum die SDW RLP Ihr verlässlicher Partner ist
Wenn Sie uns in Ihrem Testament bedenken, ist dies ein Vertrauensbeweis, den wir mit höchster Verantwortung behandeln:
Lokale Identität: Ihr Engagement bleibt hier in Rheinland-Pfalz und stärkt direkt die Wälder unserer Heimat.
Persönlich, vertraulich, unverbindlich
Wir verstehen, dass ein Testament eine sensible Angelegenheit ist. Wir bieten Ihnen daher keine Broschüren, sondern ein persönliches und diskretes Gespräch. Unsere Ansprechpartner vor Ort nehmen sich Zeit für Ihre Fragen, damit Sie Ihre Entscheidung mit einem guten Gefühl treffen können.
Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches Gespräch: Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen Wege zu finden, wie Ihr Erbe am besten wirkt.
| Ihr Ansprechpartner: |
| Nikolai Kalinke |
| Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. |
| Kirchenstr. 13, 67823 Obermoschel |
| E-Mail: info@sdw-rlp.de |
| Telefon: 06362 - 56 44 45 |
Kann ich mein Erbe sowohl für Waldflächen als auch für Bildungsprojekte einsetzen? Ja. Sie können festlegen, dass ein Teil Ihres Nachlasses für den Erhalt von Waldflächen genutzt wird, während ein anderer Teil gezielt in unsere waldpädagogischen Projekte und die Bildung von Kindern fließt.
Was passiert mit meinem Wald, wenn ich ihn der SDW RLP vererbe? Wir führen den Wald in Ihrem Sinne fort, mit dem Fokus auf ökologische Stabilität und Klimaresilienz. Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihre persönlichen Vorstellungen zur weiteren Waldpflege.
Ist mein Beitrag in RLP zweckgebunden? Ja, als Landesverband garantieren wir, dass alle Mittel, die uns anvertraut werden, ausschließlich für Projekte innerhalb von Rheinland-Pfalz eingesetzt werden.
Muss ich die SDW Rheinland-Pfalz bereits zu Lebzeiten über mein Testament informieren? Nein, dazu sind Sie nicht verpflichtet. Eine Testamentsspende ist eine sehr private Entscheidung. Wenn Sie uns jedoch vorab informieren möchten hilft uns das sehr bei der langfristigen Planung unserer Projekte. Zudem können wir so gemeinsam sicherstellen, dass wir Ihre Wünsche und Vorstellungen für den Wald in RLP exakt verstehen.
Was passiert, wenn ich mein Testament später ändern möchte? Ein Testament ist jederzeit widerrufbar oder änderbar. Solange Sie testierfähig sind, können Sie Ihr Testament jederzeit an neue Lebensumstände anpassen. Wir empfehlen, bei größeren Änderungen einen Notar zu Rate zu ziehen, um die rechtliche Wirksamkeit zu garantieren.
Können auch Sachwerte oder Waldflächen vererbt werden, statt Geld? Ja, das ist möglich. Wenn Sie Waldflächen in Rheinland-Pfalz besitzen und diese in gute Hände geben möchten, freuen wir uns über das entgegengebrachte Vertrauen. Wir prüfen gemeinsam, ob die Fläche zu unseren Zielen des naturnahen Waldumbaus passt und wie eine nachhaltige Bewirtschaftung langfristig sichergestellt werden kann.
Welche Informationen muss ich im Testament angeben, damit die SDW RLP als Erbe/Vermächtnisnehmer eindeutig identifizierbar ist? Damit es keine Zweifel gibt, sollte das Testament den vollständigen Namen und die Anschrift enthalten: „Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW), Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., [Adresse der Geschäftsstelle einfügen]“. So ist eine eindeutige Zuordnung garantiert.
Muss ich einen Testamentsvollstrecker benennen? Das ist keine Pflicht, kann aber bei komplexen Nachlässen (z. B. bei Grundbesitz oder Waldflächen) sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille exakt wie gewünscht umgesetzt wird. Ein Notar kann Sie dazu beraten, ob im speziellen Fall ein Testamentsvollstrecker nötig ist.
Gibt es die Möglichkeit, das Erbe an einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Region in RLP zu binden? Ja, das ist sogar sehr empfehlenswert. Wenn beispielsweise der Wald in Ihrer Heimatgemeinde, in der Eifel oder im Pfälzerwald besonders am Herzen liegt, können wir diesen Wunsch explizit festhalten. Wir verpflichten uns dann vertraglich, die Mittel zweckgebunden in dieser Region oder für diesen Zweck einzusetzen.